Bismarck wurde 1847 preußischer Abgeordneter, 1851 Gesandter am Frankfurter
Bundestag. Seit Herbst 1862 preußischer Ministerpräsident, verteidigte er die
Heeresreform König Wilhelms I. gegen das Abgeordnetenhaus, gewann 1864 mit
Österreich im Krieg gegen Dänemark Schleswig-Holstein und begründete 1866
durch den Krieg gegen Österreich die preußische Vormachtstellung in
Deutschland. Mit der Gründung des Norddeutschen Bunds 1867, dessen
Bundeskanzler Bismarck wurde, war die Vorherrschaft Preußens in Deutschland
durchgesetzt; der Ausgang des Deutsch-Französischen Kriegs 1870/71 gab den
Anstoß zur Gründung des Deutschen Reichs unter Führung Preußens. In den
Fürstenstand erhoben, übernahm Bismarck als Reichskanzler die Führung der
Politik. In den 1870er -Jahren führte er den »Kulturkampf« gegen den politischen
Katholizismus (Zentrumspartei). 1878 setzte er das Sozialistengesetz durch;
gleichzeitig leitete er den Berliner Kongress, 1879 schloss er das
deutsch-österreichische Bündnis, 1882 den Dreibund; dabei war er bestrebt, die
Freundschaft mit Russland zu erhalten (Rückversicherungsvertrag). Die
Sozialgesetze (1881 bis 1889) verbesserten die Lage der Arbeitnehmer. Zu Kaiser
Wilhelm II. geriet er bald in Gegensatz, sodass er 1890 seinen Rücktritt
einreichte. - Zu Bismarcks Amtszeit wurden die ersten deutschen Schutzgebiete
(Kolonien) erworben.